17. Januar 2014
„Gemäß den Richtlinien Bd. I ist das Abteilungsreiten definiert als ‚gemeinschaftliches Dressurreiten (i.d. Regel 2–4 Reiter) nach festgelegten Regeln‘. Auf dem Turnier wird es in der Regel in Dressurprüfungen der Klassen E und A verlangt. Auch in den Basisprüfungen für junge Pferde, z.B. Gewöhnungs-, Reitpferde- und Eignungsprüfung werden die Pferde in Anlehnung an ein Abteilungsreiten vorgestellt, aber unter Berücksichtigung des altersbedingt geringeren Ausbildungsstandes natürlich mit Zugeständnissen an das Einhalten der Abstände und die Exaktheit der Ausführung der Kommandos.[…]“