Richterliche Unsitte

Redaktion „Reiter und Pferde in Westfalen“ März 2015

„Es scheint mehr und mehr üblich zu werden, dass v.a. in Spring-und Geländeprüfungen nach beurteilendem Richtverfahren (Stilprüfungen sowie Spring-und Geländepferdeprüfungen) Endnoten nicht mehr bekannt gegeben werden, wenn sie z.B.durch Abzüge für Hindernisfehler oder Zeitüberschreitungen unter eine Note von ca. 5,0 geraten. […]“

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